Der Tierfriedhof

 

Der Tierfriedhof liegt zwischen Salzgitter Reppner (Stadt-Salzgitter) und Broistedt (Landkreis Peine) oberhalb des Fuhsetales.

 

Der Friedhof ist zur Zeit ca. 3.000 qm groß, bietet Erweiterungsmöglichkeiten auf mehr als 10.000 qm und soll sich im Laufe der Jahre zu einer parkähnlichen Landschaft entwickeln. Hunde, Katzen, Vögel, Kaninchen und andere Kleintiere finden hier ihre letzte Ruhestätte.

 

Viele liebevoll gepflegte Gräber und viele Gespräche mit Tierbesitzern bestätigen, dass der Tierfriedhof nicht nur die letzte Ruhestätte für unsere treuen Wegbegleiter darstellt, sondern inzwischen auch ein Ort der Begegnung und des besinnlichen Aufenthaltes geworden ist.

 

 

Die Geschichte der Tierfriedhöfe

 

Tierbeerdigungen sind nicht neu. Schon vor vielen tausend Jahren haben Menschen ihre vierbeinigen Wegbegleiter bestattet. Schon die alten Ägypter haben zahlreicheTiere, die als heilig verehrt wurden, rituell begraben. Anubis, der Totengott in Gestalt eines Schakals, war der Begleiter der Menschen zum Reich der Toten. Später im Mittelalter ließen sich Adlige zusammen mit ihren Hunden bestatten.

 

Seit über 100 Jahren befinden sich in den Großstädten wie z.B. Paris Tierfriedhöfe, damit wir Menschen den Tieren einen würdigen Platz geben können und einen Ort der Erinnerung haben. 

 

Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit der Einäscherung der Tiere in einem Tierkrematorium. Die Asche ihres Tieres dürfen Sie mit nach Hause nehmen und dort in einer Urne aufbewahren oder beisetzen.     

 

 

Friedhofsordnung

  • Die Würde und Ruhe des Friedhofes ist zu wahren.
  • Auf die Grabstellen und in den Gräbern dürfen nur biologisch abbaubare Gegenstände Verwendung finden. Ausnahmen sind eventuell Spielzeug o.ä. des Tieres.
  • Grundsätzlich ist es untersagt, Gegenstände auf die Grünflächengräber zu legen. Sollten sich Gegenstände auf diesen Gräbern befinden, werden diese im Rahmen der Pfegearbeiten und Einsaat ohne Ankündigung abgeräumt.
  • Der Besuch des Friedhofes und der dazugehörigen Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Das Betreten ist nur bei Tageslicht gestattet.
  • Nach Ablauf der Pachtzeit für die Grabstelle erlischt jeglicher Anspruch auf die Grabstelle sowie auf Gegenstände, die sich auf dieser befinden.
  • Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Zerstörung oder Diebstahl auf den Gräbern sowie auf dem Friedhofsgelände.
  • Die anfallenden Kosten sind der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entnehmen.
  • Die Bepflanzung muss in Absprache mit dem Betreiber erfolgen.
  • Das Anfertigen von Grabplatten, Grabsteinen und deren Beschriftung kann durch den Betreiber erfolgen.
  • Die Holzeinfassung der Wahlgräber wird durch den Betreiber gestellt. Bei einer Verlängerung der Liegezeit ist eine Erneuerung gegen Aufpreis möglich. Andere Arten der Einfassung müssen in Absprache mit dem Betreiber durchgeführt werden.
  • Die Bepflanzung der Wahlgräber sollte frühestens 6 Wochen nach dem Begräbnis erfolgen. Für mögliche Absackungen kann keine Haftung übernommen werden.
  • Das Begräbnis erfolgt nach Wunsch im Beisein des Pächters / Besitzers.
  • Sollte bei Übernahme der Pflege durch den Pächter diese nicht ausgeführt werden, behält sich der Betreiber vor, die Grabstelle im Rahmen der Pflegearbeiten abzumähen und bei wiederholter Nichtausführung der Pflege die Grabstelle einzuebnen. 

 

Stand: 01.01.2019